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"Kleines" Motorrad-Kennzeichen

Zitat motoclub.de - Seite:

"Kleines Kennzeichen für grosse Motorräder (> 125 cc)
Wer das kleine, stilechte Kleinkraftradkennzeichen (160 x 240 mm) an seinem Motorrad befestigen möchte, muss 2 Regeln kennen. Erstens: das Motorrad muss vor dem 1.Juli 1958 erstmals in Betrieb genommen worden sein. Und zweitens muss das Original-Rücklicht montiert sein (oder eines, das der Prüfer als ein solches identifiziert), welches i.d.R. nicht für eine hinreichende Beleuchtung des grossen Kuchenblechs (min. 240 x 240 mm) ausgelegt ist. Der Satz, den der Prüfer in den Prüfbericht einträgt und der dann später im KFZ-Brief und -Schein vermerkt ist, muss lauten:

Kennzeichen gemäss § 72 StVZO nach Muster A der Anlage V zur StVZO (Kleinkradschild)"

Definition und Erläuterung:

- Seite 1
- Seite 2
- Seite 3

(jeweils ca. 200 Kbyte)

Link:
StVZO Anlage Vc (zu § 60 Abs. 1d) Muster und Maße der Oldtimerkennzeichen