Zitat motoclub.de - Seite:
"Kleines Kennzeichen für grosse Motorräder
(> 125 cc)
Wer das kleine, stilechte Kleinkraftradkennzeichen (160 x 240 mm) an seinem
Motorrad befestigen möchte, muss 2 Regeln kennen. Erstens: das Motorrad
muss vor dem 1.Juli 1958 erstmals in Betrieb genommen worden sein. Und
zweitens muss das Original-Rücklicht montiert sein (oder eines, das
der Prüfer als ein solches identifiziert), welches i.d.R. nicht für
eine hinreichende Beleuchtung des grossen Kuchenblechs (min. 240 x 240
mm) ausgelegt ist. Der Satz, den der Prüfer in den Prüfbericht
einträgt und der dann später im KFZ-Brief und -Schein vermerkt
ist, muss lauten:
Kennzeichen gemäss § 72 StVZO nach Muster A der
Anlage V zur StVZO (Kleinkradschild)"
Definition und Erläuterung:
- Seite 1
- Seite 2
- Seite 3
(jeweils ca. 200 Kbyte)
Link:
StVZO
Anlage Vc (zu § 60 Abs. 1d) Muster und Maße der Oldtimerkennzeichen